Hase in Sicherheit

M. Klauenberg KG
Abt. Aktenarchivierung und -verwaltung

Aufbewahrungsfristen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz

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Allgemeines

 
10 Jahre aufzubewahren sind Geschäftsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, die zu Ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweiungen und Organisationsunterlagen sowie die entsprechenden Buchungsbelege.

Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind 6 Jahre aufzubewahren. Diese Frist gilt auch für Lohnkonten, sofern sie nicht Bestandteil der Buchführung sind.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Handels- und Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Wurde z.B. die Buchführung für das Wirtschaftsjahr 1999 z.B. im März 2000 durch letzte Eintragungen abgeschlossen, begann die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres 2000. Bei der zehnjährigen Frist dürfen diejenigen Unterlagen vernichtet werden, deren letzte Eintragung vor dem 1.1.2001 erfolgte; bei der Sechsjahresfrist ist der 1.1.2005 der entsprechende Stichtag.

Das Ende der Aufbewahrungsfrist tritt nach Ablauf der jeweiligen Frist ebenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres ein. Nach Ablauf der Fristen brauchen Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn sie für eine begonnene Aussenprüfung, für eine vorläufige Steurfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Verfahren, für ein schwebendes oder auf Grund einer Aussenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerzahlers von Bedeutung sind.

 

Unterlagen zur gesicherten Vernichtung ab dem 01. Januar 2011

Außendienstabrechnungen, soweit Buchungsbelege 2000
Ausgangsrechnungen 2000
Ausfuhrunterlagen 2004
Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung 2000
Anlagenvermögensbücher und -karteien 2000
Angebote, die zu einem Auftrag geführt haben 2004
Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 2000
Aktenvermerke (soweit Buchungsbelege) 2000
Akkreditive 2000
Abtretungserklärungen nach Erledigung 2004
Abschreibungsunterlagen 2000
Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 2000
Buchungsbelege 2000
Buchungsanweisungen 2000
Bilanzunterlagen 2000
Bilanzen (Jahresabschlüsse) 2000
Bewirtungsrechnungen (soweit Buchungsbelege) 2000
Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 2000
Betriebsprüfungsberichte 2004
Betriebskostenrechnungen 2000
Betriebsabrechnungen mit Belegen als Bewertungsunterlagen 2000
Bestell- und Auftragsunterlagen 2004
Belege, soweit Buchfunktion (offene-Posten-Buchhaltung) 2000
Bankbürgschaften 2004
Bankbelege 2000
Doppel von Rechnungen 2000
Depotauszüge (soweit nicht Inventare) 2000
Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage) 2000
Dauerauftragsunterlagen (soweit nicht Buchungsgrundlage, nach Ablauf des Vertrages) 2004
Darlehensunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2004
Exportunterlagen 2004
Essenmarkenabrechnungen (soweit Buchungsbelege) 2000
Eröffnungsbilanzen 2000
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2000
Eingangsrechnungen 2000
Einfuhrunterlagen 2004
Frachtbriefe 2004
Finanzberichte 2004
Fahrtkostenerstattungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 2000
Gutschriften 2000
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) 2000
Grundbuchauszüge 2000
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) 2000
Geschenknachweise 2004
Geschäftsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften) 2004
Geschäftsberichte 2000
Gehaltslisten 2000
Hauptabschlussübersicht (wenn anstelle der Bilanz) 2000
Handelsregisterauszüge 2004
Handelsbücher 2000
Handelsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften) 2004
Investitionszulage (Unterlagen) 2004
Inventar 2000
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 2000
Jahresabschlüsse und Erläuterungen 2000
Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege, nach Ablauf des Kreditvertrages) 2000
Konzernlageberichte (mit zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen u. sonst. Organisationsunterlagen) 2000
Konzernabschlüsse 2000
Kontoauszüge 2000
Kontenregister 2000
Kontenpläne und Kontenplanänderungen 2000
Kassenzettel 2004
Kassenbücher und –blätter 2000
Kassenberichte 2000
Lohnlisten 2000
Lohnbelege (soweit Buchungsbelege) 2000
Lieferscheine (soweit Buchungsbelege) 2000
Lagerbuchführungen 2000
Lageberichte 2000
Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2004
Mahnungen und Mahnbescheide 2004
Magnetbänder mit Buchfunktion 2000
Nachnahmebelege (soweit Buchungsbelege) 2000
Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung 2000
Prozessakten (nach Beendigung des Verfahrens) 2000
Protokolle (allgemeiner Art) 2004
Preislisten 2004
Pachtunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 2004
Quittungen 2000
Reisekostenabrechnungen 2000
Rechnungen 2000
Steuerunterlagen und Steuererklärungen 2000
Spendenbescheinigungen 2000
Schriftwechsel (allgemein) 2004
Schadensunterlagen 2004
Saldenbilanzen 2000
Sachkonten 2000
Telefonkostennachweise (soweit Buchungsbelege) 2000
Umsatzsteuervoranmeldungen 2000
Überweisungsbelege 2000
Überstundenlisten 2004
Verträge (soweit nicht Buchungsgrundlage) 2004
Versicherungspolicen 2004
Versand- und Frachtunterlagen 2004
Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen, soweit nicht Buchungsbelege) 2004
Vermögensverzeichnis 2000
Verkaufsbücher 2000
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 2000
Wechsel (soweit Buchungsbelege) 2000
Wareneingangs- und -ausgangsbücher 2000
Warenbestandsaufnahmen (Inventuren) 2000
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres) 2000
Zollbelege 2000